Waffenexportbericht: Was wir nicht wissen sollten

Im September kam ich erfreulicherweise in den Besitz der ungeschwärzten Fassung des heiss diskutierten Waffenexportberichts der Finanzkontrolle (EFK). Innert kurzer Zeit, bereits zwei Tage nachdem der geschwärzte Bericht publik wurde, konnte ich in der Rundschau exklusiv über das berichten, was unter den vielen schwarzen Balken verborgen lag. Nach der Publikation durfte ich für oeffentlichkeitsgesetz.ch eine Einschätzung aus Sicht des Öffentlichkeitsprinzips schreiben.

Der Bericht zeigt: Die Behörden geben bei fast allen Ausfuhrgesuchen für Kriegsmaterial grünes Licht. Bei Kontrollen in kritischen Ländern konnte jeweils nur ein kleiner Teil der gelieferten Rüstungsgüter verifiziert werden. Die Ruag wollte mit einem Umgehungsgeschäft Minenwerfer nach Katar exportieren.

Das Seco kritisiert den Bericht der EFK grundsätzlich. Er sei «eher einseitig, wenig differenzierend und einzelne Feststellungen erscheinen arbiträr».

Im ungeschwärzten und vertraulichen Waffenexportbericht findet sich eine Statistik zu den Ausfuhrgesuchen. Daraus wird klar, dass die Bundesverwaltung 2016 lediglich 29 Gesuche mit einem Wert von 17 Millionen abgelehnt hat. Dies gegenüber 2395 bewilligten Anträgen mit einem Volumen von 2195 Millionen Franken.

Seit 2012 führt das Seco Kontrollen zu den exportierten Rüstungsgütern durch, die sogenannten «Post Shipment Verifications». Die Kontrollen in den kritischen Ländern zeigen allerdings nur mässigen Erfolg, wie der ungeschwärzte Bericht dokumentiert. So konnten beispielsweise 2014 in Brasilien nur 11 von 26 Piranha-Panzer verifiziert werden, in der Ukraine nur 25 Prozent aller Gewehre. 2015 in Mexiko nur 113 von 500 Gewehren.

Das Seco schreibt zum Fall Mexiko: «Anhand von physischen Kontrollen, ergänzt durch fotographische Belege, hat das Seco gemeinsam mit Vertretern der Botschaft und aus dem VBS die Ausfuhr von Sturmgewehren in Mexiko umfassend kontrolliert, ohne dass sich dabei irgendwelche Hinweise ergaben, dass sich die Waffen nicht mehr beim Endempfänger befinden.»

Der Bericht zeigt weiter ein bisher unbekanntes geplantes Umgehungsgeschäft der Ruag. Das Schweizer Rüstungsunternehmen wollte Minenwerfer vom Typ «Cobra» via Finnland nach Katar exportieren. Exporte direkt nach Katar sind allerdings wegen des Jemenkriegs nicht erlaubt.

Geplant war eine Zusammenarbeit mit der Firma «Patria», welche die Minenwerfer in finnische Panzer montiert hätte. Das Geschäft wäre legal, weil der Bundesrat in einem geheimen Entscheid vom 25. Oktober 2000 eine sogenannte 50-Prozent-Regel eingeführt hat.

Ein Geschäft kann grundsätzlich bewilligt werden, wenn die Waffen bis zu 50 Prozent des Endprodukts ausmachen, auch wenn es bei einem Direktexport nicht bewilligt werden dürfte. Kurz vor der Sendung gab die Ruag auf Anfrage der Rundschau bekannt, sie habe das Projekt gestoppt und die Voranfrage für den Export beim Seco zurückgezogen.

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