Nominiert für Swiss Press Award

Update: Am 24. April wurde ich zum Gewinner des Swiss Press Award 2019 in der Kategorie TV gekürt.

Eine grosse Ehre. Die Jury des Swiss Press Award hat mich dieses Jahr als Finalisten in der Kategorie Video nominiert. Ebenfalls nominiert sind die hervorragenden Arbeiten der Kollegen Thomas Vogel (Rundschau) und Jérôme Galichet und Anastase Liaros (Mise au point, Teamarbeit).

Inserat Swiss Press Award 2019

Ich wurde nominiert für meinen Bericht in der Rundschau über einen eindrücklichen Justizfall aus dem Kanton Solothurn („Die beste Freundin – ein Polizeispitzel“, ausgestrahlt am 22. August 2018). Es handelt sich dabei um eine meiner bis anhin aufwändigsten Recherchen. Eine Mutter, die verdächtigt wurde, ihr Kind erstickt zu haben, erlebt beinahe das gesamte Register an Zwangsmassnahmen. Bis hin zu einer umfangreichen, wohl noch nie da gewesenen verdeckten Ermittlung im Familienumfeld. Eine Ermittlerin freundet sich mit der Frau an, wird zur besten Freundin – und verschwindet von einem Tag auf den anderen, als der Anwalt der Frau misstrauisch wird. Das Verfahren gegen die Mutter wurde offiziell eingestellt. Gegen den Kindsvater wurde Anklage erhoben.

Den Beitrag gibt es hier in der Videothek von SRF zum Nachschauen. Eine Übersicht über alle Publikationen in Zusammenhang mit der Recherche habe ich hier zusammengestellt.

«Bei geheimen Zwangsmassnahmen ist die richterliche Kontrolle eher ein Feigenblatt, weil nicht beide Seiten angehört werden können» (Niklaus Oberholzer, Bundesrichter)

Die Nomination freut mich ausserordentlich. Vor allem darum, weil die Jury damit auf ein Thema aufmerksam macht, das sehr wichtig ist und gleichzeitig in der Öffentlichkeit viel zu wenig stattfindet. Zusammen mit meinen Kollegen Dominique Strebel und Timo Grossenbacher haben wir über den Einzelfall hinaus in einer umfassenden Recherche erstmals systematisch aufgezeigt, dass Ermittler in der Schweiz praktisch unkontrolliert arbeiten. «Bei geheimen Zwangsmassnahmen ist die richterliche Kontrolle eher ein Feigenblatt, weil nicht beide Seiten angehört werden können», kommentierte damals Bundesrichter Niklaus Oberholzer. Politiker der bundesparlamentarischen Rechtskommissionen wurden hellhörig und wollen das Thema bei der anstehenden Revision der Strafprozessordnung angehen, wie sie gegenüber der Tagesschau erklärten.